Wie kundenfreundlich sind Banken?
Ein Wertpapierdepot wird je nach Bank nach unterschiedlichen Konditionen angeboten. Die eine stellt Gebühren in Rechnung, an die bei einer anderen bei Weitem nicht zu denken ist; wiederum eine weitere führt keinen Verkauf von Fonds direkt über die Börse für die Kunden durch. Auch entscheidend, wenn der Verbraucher ein Aktiendepot wechselt: Gehört es zu den Regeln der Bank, dass sie nur die Wertpapiere in Einzelwerten von ganzen Zahlen von Bank zu Bank überträgt? Oder sind Aktien, aus welchen sich ein solches Wertpapierdepot zusammenfügt, auch in ihren Teilwerten noch bei einem Depotumzug noch für den Kontoinhaber verfügbar? Hier wird geraten (auch für Erstanleger), nicht nur ein Wertpapierdepot im Vergleich nach Art und Wert der Wertpapiere zu beurteilen, sondern danach, inwiefern die "alte" wie auch die "neue" Bank auch zu einer kulanten Dienstleistung bereit sind; dass eine Bank zum Beispiel dem Kunden bei dem Depotumzug hilft, ist in der Branche nicht andauernd üblich. Doch nahezu immer gilt: Depotwechsel können bisweilen einige Wochen dauern; erst, nachdem die Vermögenswerte vollständig überwiesen sind, kann der Inhaber wieder darüber verfügen. Was von Vorteil ist: Banken, die eine solche Übertragung in ordentlicher Art und Weise für Kunden vollziehen, achten auch auf die Mitabwicklung von Bruchwerten, somit auch auf die vorteilhafte und vollständige Auflösung des alten Depotkontos.
Worauf Bankkunden achten mögen
Es gibt einige wichtige Ideen, bei deren Befolgung der Bankkunde hier nicht nur Geld sparen kann, sondern diese lassen ihn ein neues Wertpapierdepot ohne Unzufriedenheiten führen:
(a) Man möge sich für das Aktiendepot entscheiden, welches äußerst preisgünstig auf dem Markt verfügbar ist. Ein kostenloses Wertpapierdepot ist hier immer die beste Möglichkeit.
(b) Der Geschäftsvertrag über ein neues Depot kann online vereinbart werden. Dann wird vom Kunden meist noch eine persönliche Unterschrift und Entgegennahme der Vertragsunterlagen im Post-ident-Verfahren erbeten.
(c) Der Wechsel zwischen einem Aktiendepot und einem anderen soll laut Bundesgerichtshof zu keinem Zeitpunkt mit Wechselgebühren in Vereinbarung gebracht werden. Möglich ist allerdings, dass die Geldinstitute hier den Service der sogenannten "Verwahrstelle" für Aktiendepots auch dem Endverbraucher als Kosten berechnen dürfen. Deshalb für den Bankkunden entscheidend: Vorher abklären, dass auch solche Gebühren nicht berechnet werden.
Auch gilt: Daten für das Finanzamt werden bei Depotwechsel automatisch weitergereicht. Somit gilt: Selbst für Behörden bleiben diese Vorgänge transparent und im Einzelnen nachvollziehbar. Anlagen, Wechsel, Aktienkäufe: Infos über das individuelle Depot sind auf der Homepage
wertpapierdepot.com abzurufen.
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