Privatkrankenversicherung

Die Privatkrankenversicherung bringt viele Vorteile mit sich. Wer von diesen profitieren möchte, muss, um einen Wechsel zur Privatkrankenversicherung durchführen zu können, gewisse Voraussetzungen erfüllen:
Für Angestellte gilt, dass sie ein Jahresbruttoeinkommen über der Bemessungsgrenze haben müssen, die derzeit bei 48.150 Euro liegt. Das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.012 Euro. Weiterhin können alle Freiberufler, Künstler und Selbstständige in die Privatkrankenversicherung wechseln. Hierbei ist der Einstieg in die Privatkrankenversicherung einkommensunabhängig. Beihilfeberechtigte, also Beamte, Anwälte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, können unter selbigen Voraussetzungen in die Privatkrankenversicherung wechseln, wie Selbstständige, Freiberufler und Künstler.

Für Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze, die sich entschieden haben, in die Privatkrankenversicherung zu wechseln, gilt, dass sie 50 Prozent Eigenleistung tragen und die anderen 50 Prozent vom Arbeitgeber getragen werden; also dasselbe Modell, wie in der GKV. Allerdings gilt das nur bis zu dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen; ist dieser erreicht, werden alle Mehrkosten vom Arbeitnehmer getragen.
Der Gesundheitsfonds, der ab 2009 inkraft tritt, veranlasst viele Angestellte und freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige oder Freiberufler dazu, in die Privatkrankenversicherung zu wechseln. Denn bei den Tarifen hat man die Wahl zwischen einem günstigen Basistarif, einem mit sehr guten Leistungen gespickten Medium-Tarif und einem mit Höchstleistungen ausgestatteten „Luxus-Tarif“. Bei letzterem sind allerdings die Kosten den Leistungen angepasst; das heißt, selbst dieser Tarif kann unter bestimmten Voraussetzungen vergleichsweise günstiger ausfallen, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bestimmte Voraussetzungen meint beispielsweise Kinderlosigkeit und eine Krankenhistorie, die noch nicht allzu sehr geprägt wurde. Die Privatkrankenversicherung hat das Recht, einen Antragsteller abzuweisen, wenn dieser bereits an vielen Krankheiten litt. (Stand: 08/08)

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