einer selbst oder fremd
genutzten Immobilie bzw. eines Grundstücks genauso
verwendet werden wie für eine Sanierung oder einen
Umbau. Ein erstes Angebot kann in einem Gespräch mit
dem Bankbetreuer oder online via Internet eingeholt
werden. Bei der langfristigen Baufinanzierung handelt es
sich in der normalen Version um einen Kredit mit laufenden
Tilgungen. Das Darlehen wird so in gleichen Raten, die
sich aus einem Zins- und einem Tilgungsteil
zusammensetzen, zurückgezahlt. Die Laufzeit des Kredits
richtet sich unter anderem nach der Höhe des
Tilgungsteils in der Rate. Diese liegt zwischen einem und
drei Prozent pro Jahr. In der Regel können dann jährlich
Sondertilgungen vorgenommen werden, jedoch ist die Höhe
hier oft begrenzt. Die Bank besichert sich in weiterer
Folge über die Verpfändung der finanzierten
Immobilie.
Eine Finanzierung über die Bausparkasse stellt die zweite Möglichkeit
einer Baufinanzierung dar. Hierbei ist der Geldgeber eine
der Bausparkassen. Diese bieten neben einer hohen
Zinssicherheit vor allem auch die Möglichkeit einer
sofortigen Baufinanzierung über ein Vorausdarlehen.
Eine weitere Form der Finanzierung für einen Immobilienerwerb stellt
die Baufinanzierung über eine Renten-bzw.
Lebensversicherung dar. Bei dieser Kreditform können
die durch das Darlehen entstehenden Zinsen steuerlich
geltend gemacht werden. Hier fallen aber neben den
Abschlussgebühren auch Risikobeiträge und die
Besteuerung der Versicherungspolice bei Fälligkeit an.
Deshalb macht diese Form der Baufinanzierung nicht in
jedem Falle Sinn.
Schließlich gibt es seit 2008 noch die Möglichkeit des so genannten Wohn-Riester.
Diese mietfreie Wohnmöglichkeit im Alter ist als
staatlich geförderte Altersabsicherung zu betrachten.
Sparer, die bereits ein Riester-Produkt nutzen, können
somit ab 2010 das angesparte Kapital für den Erwerb
oder den Bau einer Immobilie verwenden. Es besteht hier
für Riester-Kunden die Möglichkeit einer gänzlichen
Entnahme des Kapitals bzw. einer Teilentnahme von bis zu
75 %. Wer eine Baufinanzierung braucht, jedoch noch keinen
Riester-Vertrag besitzt, findet seit November 2009
besondere Wohn-Riester-Produkte auf dem Markt. Die
Finanzierung muss dann so geregelt sein, dass der Sparer
seinen Riester-Kredit bis zum 68. Geburtstag
zurückgezahlt hat. Per nachgelagerter Besteuerung fällt
hier jedoch der Steuervorteil.
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