Möglichkeiten der Baufinanzierung

Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen gehört mitunter zu den wichtigsten Schritten im Leben. Da aber die wenigsten sich einen Wohnungskauf oder Hausbau ohne Finanzierung leisten können, muss speziell in diesem Zusammenhang alles sehr gut überlegt werden. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Baufinanzierung. Der Kreditkunde hat so die Wahl zwischen einer klassischen Investitionsfinanzierung über eine Bank, einem Bauspardarlehen bei einer Bausparkasse oder dem so genannten Wohn-Riester.
Bei der klassischen Immobilienfinanzierung handelt es sich um einen langfristigen Kredit mit einem variablen oder festen Zinssatz. Diese Finanzierung kann z.B. für den Kauf einer selbst oder fremd genutzten Immobilie

einer selbst oder fremd genutzten Immobilie bzw. eines Grundstücks genauso verwendet werden wie für eine Sanierung oder einen Umbau. Ein erstes Angebot kann in einem Gespräch mit dem Bankbetreuer oder online via Internet eingeholt werden. Bei der langfristigen Baufinanzierung handelt es sich in der normalen Version um einen Kredit mit laufenden Tilgungen. Das Darlehen wird so in gleichen Raten, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsteil zusammensetzen, zurückgezahlt. Die Laufzeit des Kredits richtet sich unter anderem nach der Höhe des Tilgungsteils in der Rate. Diese liegt zwischen einem und drei Prozent pro Jahr. In der Regel können dann jährlich Sondertilgungen vorgenommen werden, jedoch ist die Höhe hier oft begrenzt. Die Bank besichert sich in weiterer Folge über die Verpfändung der finanzierten Immobilie.
Eine Finanzierung über die Bausparkasse stellt die zweite Möglichkeit einer Baufinanzierung dar. Hierbei ist der Geldgeber eine der Bausparkassen. Diese bieten neben einer hohen Zinssicherheit vor allem auch die Möglichkeit einer sofortigen Baufinanzierung über ein Vorausdarlehen.
Eine weitere Form der Finanzierung für einen Immobilienerwerb stellt die Baufinanzierung über eine Renten-bzw. Lebensversicherung dar. Bei dieser Kreditform können die durch das Darlehen entstehenden Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Hier fallen aber neben den Abschlussgebühren auch Risikobeiträge und die Besteuerung der Versicherungspolice bei Fälligkeit an. Deshalb macht diese Form der Baufinanzierung nicht in jedem Falle Sinn.
Schließlich gibt es seit 2008 noch die Möglichkeit des so genannten Wohn-Riester. Diese mietfreie Wohnmöglichkeit im Alter ist als staatlich geförderte Altersabsicherung zu betrachten. Sparer, die bereits ein Riester-Produkt nutzen, können somit ab 2010 das angesparte Kapital für den Erwerb oder den Bau einer Immobilie verwenden. Es besteht hier für Riester-Kunden die Möglichkeit einer gänzlichen Entnahme des Kapitals bzw. einer Teilentnahme von bis zu 75 %. Wer eine Baufinanzierung braucht, jedoch noch keinen Riester-Vertrag besitzt, findet seit November 2009 besondere Wohn-Riester-Produkte auf dem Markt. Die Finanzierung muss dann so geregelt sein, dass der Sparer seinen Riester-Kredit bis zum 68. Geburtstag zurückgezahlt hat. Per nachgelagerter Besteuerung fällt hier jedoch der Steuervorteil.
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